Allgemeine Informationen
Zweck der Prüfung
Die eidgenössische Prüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen oder verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Berufsbild
Arbeitsgebiet
Sozialversicherungs-Fachleute arbeiten als Spezialistinnen und Spezialisten primär in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherungen, aber insbesondere auch allgemein in der öffentlichen Verwaltung, in den Bereichen Sozialhilfe, Personalmanagement und Salärwesen, Treuhand, Brokerwesen und Beratungsstellen.
Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen
Sozialversicherungs-Fachleute bearbeiten Fragestellungen auf der Beitrags- und auf der Leistungsseite kompetent und professionell. Sie klären offene Fragen zielführend und je nach Fall in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen ab. Aufgrund der Analyse der Situation bestimmen sie basierend auf der rechtlichen Grundlage die Beiträge bzw. Leistungen. Sie kommunizieren Entscheide der Sozialversicherungen rechtlich und formal korrekt und halten die Verfahrensprozesse jederzeit ein. In ihrer Tätigkeit geben die Sozialversicherungs-Fachleute regelmässig den Versicherten und / oder den Arbeitgeberinnen resp. den Arbeitgebern der Versicherten Auskunft über die Zuständigkeiten und Leistungen der entsprechenden Sozialversicherung.
Berufsausübung
Sozialversicherungs-Fachleute mit eidg. Fachausweis arbeiten selbstständig in den unterschiedlichen Bereichen der Sozialversicherungen oder in einem verwandten Gebiet. Je nach Sozialversicherungszweig arbeiten sie zudem für weitere Abklärungen oder Definition von Massnahmen mit weiteren Expertinnen und Experten (Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern des Versicherten, Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern etc.) zusammen.
Zulassung
Zur Berufsprüfung werden Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die eine mindestens 3-jährige berufliche Grundbildung absolviert haben oder eine gleichwertige oder höhere Ausbildung besitzen, und die eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen. (Siehe auch Ziffer 3.31 der Prüfungsordnung.)
Prüfungsteile
Die Berufsprüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
Prüfungsanforderungen
Die Prüfungskommission erlässt detaillierte Bestimmungen über die Abschlussprüfung in der Wegleitung zur Prüfungsordnung.
Titel
Wer die Berufsprüfung bestanden hat, erhält den Fachausweis und ist berechtigt, den geschützten Titel „Sozialversicherungsfachmann-/Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis“ zu führen.
Zulassungsbedingungen
Anforderungen
Die Anforderung für die Zulassung zur Prüfung sind erfüllt, wenn Sie über
oder
verfügen und diese nachweislich (Arbeits- oder Zwischenzeugnisse, in dem die Tätigkeiten in den Bereichen der Sozialversicherungen ausgewiesen werden, und EFZ/EBA oder Diplome) belegen können.
Bitte beachten Sie
Die Lehrzeit wird nicht an die benötigte Berufserfahrung angerechnet, selbst wenn die Lehre bei einem Sozialversicherer (oder Betrieb mit täglichem Bezug zu den Sozialversicherungen) absolviert wurde.
Bei Prüfungsbeginn müssen Sie die erforderlichen Jahre Berufserfahrung erreicht haben.
Ausnahmen bei der Anrechnung der Grundausbildung
Ausbildungen, die früher nur als 2-jährige Lehre gemacht werden konnten und heute als 3-jährige Lehre revidiert wurden, werden als 3-jährige Ausbildung gewertet.
Vorabklärung
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage senden Sie uns bitte folgende Informationen per E-Mail an sekretariat@feas-fias-svs.ch
• Lebenslauf
• Arbeits- oder Zwischenzeugnisse über die mind. 3-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
• eidg. Fähigkeitszeugnis oder Maturitätszeugnis
• Gültiger Ausweis (ID beide Seiten oder Pass)
• Zahlungsnachweis (CHF 50.00)
Die Angaben für die Zahlung des Analysebeitrags lauten wie folgt:
IBAN CH20 0900 0000 1563 9938 5
Fédération suisse des employés en assurances sociales, Commission des examens, Grand-Lancy
Die Bearbeitungsdauerbeträgt maximal drei Wochen.
Prüfungsdaten
Schriftliche Prüfungen 2025
Prüfungsorte 2025
Mündliche Prüfungen 2025
Die mündlichen Prüfungen der Prüfungszweige Sozialhilfe und Soziale Sicherheit sind wie folgt geplant:
Zur Teilnahme der Prüfungen sind die Kandidaten und Kandidatinnen separat gemäss Prüfungsort aufgeboten.
Sendung des Prüfungszeugnisses 2025
20. November 2025 (die Ergebnisse werden ab dem 21. November entgegengenommen)
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Sozialversicherungs-Fachleute (änderung vom 09.06.2023)
Wegleitungen
Wegleitung Berufsprüfung für SozialversicherungsFachleute (änderung vom 01.12.2023)
Merkblatt Wiederholung Prüfungen
Merkblatt Prüfungswiederholung Berufsprüfung für Sozialversicherungs-Fachleute
Zugelassene Hilfsmittel
Liste der an der Berufsprüfung 2025 für Kandidaten zugelassenen Hilfsmittel
Notenschlüssel
Modalitäten Rückerstattung
Prüfungsgebühr für nicht vollständig abgelegte Prüfungen
Anmeldung
Anmeldefrist
Prüfungsergebnisse