Allgemeine Informationen
Berufsbild
Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten bearbeiten komplexe Fragestellungen auf der Beitrags- und Leistungsseite. Aufgrund der umfassenden Analyse einer Situation bestimmen sie basierend auf den rechtlichen Grundlagen und internationalen Abkommen die Versicherungsunterstellung, die Beiträge und Leistungen. Sie kommunizieren die Entscheide der Sozialversicherungen, auch in Einsprache- und Beschwerdeverfahren, rechtlich und formal korrekt und halten die Verfahrensprozesse jederzeit ein.
Prüfungsteile
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
• gewählter Sozialversicherungszeig AHV, ALV, BV, IV, KV oder UV
allgemeiner Teil und Falldossier (schriftlich)
• Internationales (schriftlich)
• Sozialpolitik (mündlich)
Titel
Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
Diplomierte Sozialversicherungs-Expertin/Diplomierter Sozialversicherungs-Experte
Die englische Übersetzung lautet:
Social Insurance Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education
Zulassungsbedingungen
Zulassung
Zur Prüfung sind zugelassen, wer:
a) den eidgenössischen Fachausweis für Sozialversicherungs-Fachleute oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt. Anträge betreffend Zertifikate, die dem Fachausweis für Sozialversicherungsfachleute gleichwertig sind, sind an das Sekretariat unter folgender Adresse zu richten: sekretariat@feas-fias-svs.ch
b) nach dessen Erwerb bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens einjährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.
Prüfungsdaten
Prüfungen 2025
Sendung des Prüfungszeugnisses 2025
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten (änderung vom 26.04.2019)
Wegleitung
Wegleitung Höhere Fachprüfung für Sozialversicherungs-Expertinnen und Experten (änderung vom 12.11.2019)
Zugelassene Hilfsmittel
Liste der an der höheren Fachprüfung 2025 zugelassenen Hilfsmittel
Modalitäten Rückerstattung
Prüfungsgebühr für nicht vollständig abgelegte Prüfungen
Anmeldung
Anmeldefrist
Für die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum ersten Mal an der Prüfung teilnehmen, müssen die folgenden Unterlagen Ihrer Anmeldung beigefügt werden:
Für die Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung wiederholen, müssen die folgenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Anmeldung beigefügt werden: