Berufsbild
Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten bearbeiten komplexe Fragestellungen auf der Beitrags- und Leistungsseite. Aufgrund der umfassenden Analyse einer Situation bestimmen sie basierend auf den rechtlichen Grundlagen und internationalen Abkommen die Versicherungsunterstellung, die Beiträge und Leistungen. Sie kommunizieren die Entscheide der Sozialversicherungen, auch in Einsprache- und Beschwerdeverfahren, rechtlich und formal korrekt und halten die Verfahrensprozesse jederzeit ein.
Prüfungsteile
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
• gewählter Sozialversicherungszeig AHV, ALV, BV, IV, KV oder UV
allgemeiner Teil und Falldossier (schriftlich)
• Internationales (schriftlich)
• Sozialpolitik (mündlich)
Titel
Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
Diplomierte Sozialversicherungs-Expertin/Diplomierter Sozialversicherungs-Experte
Die englische Übersetzung lautet:
Social Insurance Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education