Die Berufsprüfung besteht aus zwei Abschnitten und umfasst schriftliche (12) wie mündliche (2) Prüfungsteile.
Sozialversicherungsexpertinnen und -experten bearbeiten komplexe Fragen auf der Ebene der Beiträge und Leistungen. Auf der Grundlage einer ganzheitlichen Analyse einer Situation entscheiden sie auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen über die Versicherungspflicht, die Beiträge und die Leistungen. Sie treffen Sozialversicherungsentscheide, bearbeiten Beschwerdedossiers und wenden dabei das materielle Recht korrekt an und halten sich jederzeit an die rechtlichen Verfahren. Die Prüfung wird in folgende Prüfungsteile gegliedert: