Sind mehrere Sozialversicherungen involviert, koordinieren die Sozialversicherungs-Fachleute die Zusammenarbeit und die Leistungen, insbesondere so, dass weder eine Unter- noch eine Überentschädigung entstehen. Sie wenden dabei die arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung und den Kündigungsschutz an.