Sozialversicherungsfachleute bearbeiten komplexe Fälle aus dem Bereich "internationale Abkommen über soziale Sicherheit" mit Staaten oder Staatengruppen, die Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben. Sie beantworten Fragen zur Koordination der Versicherungszugehörigkeit und des Leistungsanspruchs. Sozialversicherungsfachleute können die Koordinationsregeln der Sozialversicherungsabkommen auf individuelle Situationen anwenden. Sie kennen die Verwaltungsverfahren auf internationaler Ebene.