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10. Sozialhilfe (SH) - 2026

10. Sozialhilfe (SH) - 2026
Date
Lieu
Zürich
Heure
Durée
20

Die Sozialversicherungs-Fachleute sind Fachleute im Bereich der Sozialhilfe und der Opferhilfe. Sie beraten Hilfesuchende kompetent oder verweisen sie an geeignete Beratungs- und Betreuungsstellen. Bei einer finanziellen Notlage bedürftiger Personen klären sie die sozialhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen ab und prüfen alle in Frage kommenden Leistungen im Rahmen der Subsidiarität. Sie schenken der Koordination und Kooperation mit Sozialversicherungen und privaten Organisationen der Sozialhilfe eine grosse Beachtung. Sie berechnen den Bedarf der wirtschaftlichen Hilfe bedürftiger Personen, fördern ihre persönliche Selbständigkeit und gewährleisten die soziale und berufliche Integration. Sie erstellen einen Hilfsplan und definieren die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Situation. Sie wahren den Personen- und Datenschutz und halten alle weiteren rechtlichen Grundlagen ein, die den bedürftigen Personen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Sozialversicherungs-Fachleute achten darauf, alle rechtlichen Bestimmungen und kantonal verbindlichen Verordnungen, Reglemente und Richtlinien einzuhalten. Bei Abschluss einer Unterstützung durch die Sozialhilfe leiten Sozialversicherungs-Fachleute allfällige Rückerstattungsansprüche ein, klären die bedürftigen Personen über die rechtlichen Grundlagen auf und stellen eine Abschlussverfügung zu.

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